Behördenanforderungen

Die Arbeit lebensmittelherstellender, -verarbeitender und -vertreibender Betriebe unterliegt durch unterschiedlichste Verordnungen wie etwa der Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene, der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) oder das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzt strengen gesetzlichen Auflagen. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Konsequenzen, die sich für Sie aus diesen Vorschriften ergeben.

  1. Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, hat
    • dafür Sorge zu tragen, dass diese keiner nachteiligen Beeinflussung insbesondere durch Krankheitserreger, tierische Schädlinge, Ungeziefer und deren Exkrementen sowie Schädlingsbekämpfungsmitteln ausgesetzt sind
    • durch betriebseigene Kontrollen die für die Entstehung gesundheitlicher Gefahren durch Faktoren biologischer, chemischer oder physikalischer Natur kritischen Punkte im Prozessablauf festzustellen und zu gewährleisten, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden
    • im Rahmen betriebseigener Maßnahmen zu gewährleisten, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung in Fragen der Lebensmittelhygiene unterrichtet oder geschult werden.
  2. Schädlingsbefall ist durch geeignete Verfahren zu kontrollieren und der gegebenenfalls festgestellte Befall ist nach dem Stand der Technik sachgerecht zu bekämpfen und die Maßnahmen zu dokumentieren.

Aber Achtung: Nicht jeder darf Schädlingsbekämpfungmaßnahmen durchführen!
So wird die vorsätzliche oder fahrlässige Schädlingsbekämpfung ohne die vorgesehene Sachkunde unter Strafe gestellt. Darüber hinaus sind Anwendungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Fazit

Durch die behördlichen Bestimmungen müssen Sie gewährleisten, dass innerhalb Ihres Betriebes
  1. auf Schädlingsbefall kontrolliert wird,
  2. festgestellter Befall fachgerecht bekämpft wird,
  3. und die durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen dokumentiert werden.
Dazu benötigen Sie professionelle Unterstützung. Warum? Lesen Sie hier weiter.

Schulungen

Alle Mitarbeiter, die in Berührung mit Lebensmittel kommen -- dazu gehört unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal -- müssen (als Bestandteil des betriebseigenen Kontrollkonzeptes durch die Lebensmittelhygieneverordnung vorgeschrieben) in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Wir übernehmen für Sie die kompetente Durchführung beider Schulungen praxisorientiert und individuell an Ihren Betrieb angepaßt.

Dabei wird zwischen zwei Schulungen unterschieden:
  1. Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) Nr. 852/2004;
  2. Belehrung gem. §42 Infektionsschutzgesetz (IFSG).
Beide Lehrgänge sind Pflicht.