Ihr Spezialist für Schädlingsbekämpfung in Gaürsheim
Ökologisch, kompetent, schnell und zuverlässig
Im Raum Gaürsheim bietet Ihnen die G.S.D. mbH professionelle Schädlingsbekämpfung und Schädlingsabwehr. Wir sind für Gaürsheim die Kammerjäger mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und Ihr Spezialist für alle Arten von Schädlingen und Ungeziefer. Wir beseitigen oder vertreiben Nager wie etwa Mäuse, Ratten und Wühlmäuse, aber auch Insekten wie etwa Ameisen, Bettwanzen, Flöhe, Käfer, Motten, Schaben (Kakerlaken) und Wespen, werden von unseren Fachleuten effektiv bekämpft. Die G.S.D. Schädlingsbekämpfer arbeiten bei einem Schädlingsbefall in Gaürsheim stets diskret, schnell und zuverlässig und helfen Ihnen umgehend. Unsere hervorrangend ausgebildeten Fachtechniker arbeiten ausschließlich mit modernster Technik und Präparaten zur Schädlingsbekämpfung (wie etwa Fliegenfallen, Mausefallen, Köder usw.) und sorgen so für optimale Lösungen zu jedem nur denkbaren Problem mit Schädlingen.Neben einer effektiven Schädlingsbekämpfung für Privatkunden zu Hause und Geschäftskunden bieten Ihnen unsere Kammerjäger aus Gaürsheim auch folgende, wertvolle Serviceleistungen gegen den Befall durch Schädlinge:
- Ameisenbekämpfung und Ameisennotdienst
- Bettwanzenbekämpfung in allen Entwicklungsstadien der Wanze
- Schabenbekämpfung
- Wespenbekämpfung und Wespennotdienst
- Bekämpfung von Flöhen (Hausmausfloh, Hundefloh, Igelfloh, Katzenfloh, Menschenfloh, Rattenfloh)
- Wühlmausbekämpfung und Mardervergrämung
- Mäusebekämpfung (Feld- und Hausmaus)
- Bekämpfung von Ratten
- Taubenabwehr bei Problemen mit Taubenkot oder einer Taubenplage
- insbesondere schützen wir Ihre Solaranlage (Photovoltaik) vor Beschädigung und Verschmutzung durch Taubenkot
- Holzschutzmaßnahmen (thermisch, biologisch, chemisch)
- Schädlingskontrollsysteme nach
- Monitoring und Dokumentation
- Betriebs- und Risikoanalyse
- Hilfe beim Aufbau von Eigenkontrollkonzepten
- Vertrauen / Sicherheit / Qualität
- Erfüllung von Behördenanforderungen
- Lebensmittelschulungen nach EU Verordnung 852/2004
- Belehrung gem. §42 Infektionsschutzgesetz